Pressemeldung Stand 23.4.2020
Gottesdienste: Kirchenpräsident mahnt zu Geduld
23.04.2020 dr_pw Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Derzeit müssten die zwingend notwendigen Schutzkonzepte noch geprüft und dann mit Bund und Ländern abgestimmt werden. Eine endgültige Entscheidung sei deshalb nicht vor dem 30. April zu erwarten.
Genaue Vorgaben sind noch offen
Gleichzeitig ist es nach Ansicht Jungs bereits jetzt nützlich, sich auf die kommenden Regelungen einzustellen. Er gehe davon aus, dass möglicherweise bereits Anfang Mai Gottesdienste in Kirchen möglich seien, empfehle aber frühestens den 10. Mai als Neubeginn, um genug Zeit zur Vorbereitung zu haben. Jung: „Vor Ort wird jeweils zu prüfen sein, ob die Gemeinden unter den gesetzten Rahmenbedingungen Gottesdienste feiern können und wollen. Diese Prüfung wird etwas Zeit brauchen und muss in einen Kirchenvorstandsbeschluss münden.“ Intensive Beratung sei aber erst dann möglich, wenn klar ist, welche Schutzmaßnahmen für Gottesdienste erforderlich seien.
Keine Verpflichtung zu Gottesdiensten
Jung wies zugleich darauf hin, dass in der evangelischen Kirche die Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können, nicht mit der Verpflichtung verbunden sei, dies auch zu tun zu müssen. Zuletzt hatte der Kirchenpräsident immer wieder auf die hohe Verantwortung der Kirchen für den Schutz der Gesundheit hingewiesen. Jung: „Gerade im Namen der Nächstenliebe ist es geboten, jetzt voneinander Abstand halten, um sich gegenseitig zu schützen.“
Wortlaut:
Mitteilung des Krisenstabes der EKHN vom 23.04.2020 an Gemeinden, Dekanate, Einrichtungen in der EKHN
Gottesdienste
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschwister,
wir möchten Sie heute lediglich kurz über den Stand der Gespräche zwischen dem Bund, den Ländern und den Kirchen und Religionsgemeinschaften im Blick auf gottesdienstliche Versammlungen in der aktuellen Corona-Krise informieren.
Sobald klar ist, was möglich ist, folgt eine ausführlichere Einschätzung der Situation mit Empfehlungen.
In den nächsten Tagen rechnen wir in Hessen und Rheinland-Pfalz mit Regelungen, die es ermöglichen, dass in den Kirchen wieder Gottesdienste gefeiert werden.
In den vergangenen Tagen wurden unter der Federführung der EKD in Abstimmung mit den Landeskirchen Eckpunkte erarbeitet, die beschreiben, wie Gottesdienste unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz gestaltet werden können.
Diese Eckpunkte werden zurzeit virologisch geprüft und am Freitag – gemeinsam mit ähnlichen Papieren anderer Religionsgemeinschaften – mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt. Danach können die Länder Regelungen treffen.
Eine endgültige Entscheidung wird dann am kommenden Donnerstag, 30. April, in einer Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen.
Wir gehen davon aus, dass vielleicht schon am 3. Mai Gottesdienste in den Kirchen möglich sind, empfehlen aber sehr, frühestens den 10. Mai in den Blick zu nehmen. Die Möglichkeit, Gottesdienste zu feiern, bedeutet keine Verpflichtung.
Vor Ort wird jeweils zu prüfen sein, ob die Gemeinden unter den gesetzten Rahmenbedingungen Gottesdienste feiern können und wollen. Diese Prüfung wird etwas Zeit brauchen und muss in einen Kirchenvorstandsbeschluss münden.
Es ist sicher gut, sich jetzt auf diesen Entscheidungsweg einzustellen. Intensive Beratung ist allerdings erst dann möglich, wenn klar ist, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wir bitten Sie herzlich um Verständnis und Geduld und werden versuchen, Sie so schnell wie möglich über die nächsten Schritte zu informieren.
Der Krisenstab der EKHN
Kirchenpräsident Dr. Dr. h.c. Volker Jung, Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf, Leitender Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler, Oberkirchenrätin Dr. Melanie Beiner, Oberkirchenrat Jens Böhm, Oberkirchenrat Wolfgang Heine, Oberkirchenrat Volker Rahn, Elisabeth Fauth, Pfarrer Joachim Schauß
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