Auswirkungen des Lockdowns auf kirchliches Leben
Corona: Schutzmaßnahmen für die EKHN werden angepasst
Quelle: MDHS / gettimages, KaanCDie Schutzmaßnahmen gegen Corona werden angepasst30.10.2020 red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Am Mittwoch haben sich Bund und Länder auf einen einmonatigen begrenzten Lockdown geeinigt. Im Anschluss entscheiden Hessen und Rheinland-Pfalz, wie sie diese Beschlüsse umsetzen. Sowohl das hessische als auch das rheinland-pfälzische Corona-Kabinett haben Präszisierungen und Länder-Verordnungen angekündigt. Gottesdienste und Seelsorge bleiben von den Verschärfungen ersten Meldungen zufolge weitgehend verschont. In Hessen soll lediglich eine grundsätzliche Maskenpflicht im Gottesdienst gelten, hieß es Medienberichten zufolge am Donnerstagabend.
Auf der Grundlage der neuen Beschlüsse wird der Krisenstab der EKHN über die konkrete Umsetzung in Empfehlungen für die EKHN beraten. Neue Informationen des EKHN-Krisenstabs werden in der Folge zeitnah veröffentlicht.
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