AKTUELLES - Keine zweite "Corona-Prämie" für die Angestellten der EKHN
Liebe Mitarbeitende!
Wegen vermehrten Nachfragen informiert die arbeitsrechtliche Kommission der EKHN, dass keine zweite "Corona-Prämie" als Einmalzahlung beschlossen wurde. Stattdessen lag der Schwerpunkt neben einer prozentualen Steigerung der Gehälter auch auf einer Verbesserung der finanziellen Absicherung der Mitarbeitenden im Krankheitsfall. Alle weiteren Informationen dazu, sind unter diesem link zu finden:
https://arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de/startseite.html
Nützliche Links und Downloads
Links allgemein:
Evangelische Kirche in Deutschland
http://www.ekd.de/
Evangelische Kirche Hessen und Nassau
http://www.ekhn.de/
Das Recht der EKHN
http://www.kirchenrecht-ekhn.de/
hier besondere Rechte: Kirchliche Dienstvertragsordnung KDO
http://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/204 97
Regionalverwaltung Nassau Nord
http://www.ervnn.de/
Zentrum Bildung
http://www.zentrumbildung-ekhn.de/
Gesamtmitarbeitervertretung
http://www.gmav-ekhn.de/
Links für Mitarbeitende
Arbeitsrechtliche Kommission
https://arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
http://www.vkm-ekhn-dwhn.de/
Küsterbund
http://www.kuesterbund.de/
Landesverband Evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
http://www.kirchenmusikerverband-hessen-nassau.de/
EFAS Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz
http://www.efas-online.de/
Konfliktbeauftragte Frau Elke Breckner
konfliktbeauftragte@ekhn-net.de
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Downloads / Arbeitshilfen
Downloads der Regionalverwaltung Nassau Nord
http://www.ervnn.de/wir-fuer-sie/downloads/
MAV Wegweiser
Zum Download bitte auf das Pfeilsymbol klicken
Download Infomappe Personalwesen
Dienstfahrrad einfach leasen?

Immer wieder erreichen uns Anfragen zum Jobbike.
Hier die aktuellen Informationen:
Zur Finanzierung eines Jobbikes ist eine Entgeltumwandlung möglich. Dies bedeutet ein Leasing aus dem Bruttogehalt. Dabei ist zu beachten, dass im Leasingzeitraum somit weniger Steuern gezahlt werden müssen, aber auch weniger in die gesetzliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Im Fall eines dienstlichen Leasings ist eine Versicherung abzuschließen.
Die EKHN plant aktuell einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter. Noch ist es so, dass mit dem Fahrradhändler des Vertrauens vor Ort Verträge abgeschlossen werden können.
Sollte die Anschaffung eines Jobbikes geplant werden, so ist dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Er gibt dies an die ZGAST weiter. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde bereits vor einiger Zeit im Amtsblatt (7/2020 Seite 230; https://www.kirchenrecht-ekhn.de/list/kirchliches_amtsblatt) veröffentlicht.