Evangelisches Dekanat an der Lahn

Angebote und Themen

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    Die Trauung

    Glückliche Paare empfinden ihre Liebe als ein Geschenk des Himmels – als etwas, das ihnen anvertraut ist und wofür sie dankbar sind. Viele möchten darum nach einer Zeit des Kennenlernens heiraten und eine eigene Familie gründen. Zu dem momentanen Glück kommt dann die Entscheidung für den gemeinsamen Lebensweg.

    Wenn Sie sich entscheiden zu heiraten, geben Sie Ihrer Liebe eine Richtung und ein Ziel. Gerade heute, wo Liebe und Glück so vergänglich erscheinen, setzen Sie ein Zeichen gegenseitigen Vertrauens. Mit der Hochzeit, der kirchlichen „Trauung“, vertrauen Sie darauf, dass Gott Ihre Beziehung bejaht und stärkt. Im Traugottesdienst empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Ihnen Kraft und Zuversicht – auch zum rechten Tun. Zugleich wählen Sie einen besonderen Rahmen für den „schönsten Tag Ihres Lebens“. Dieser Gottesdienst anlässlich der Eheschließung ist auch ein öffentliches Versprechen als Paar und Familie miteinander zu leben.

    Hinweis: Weitere Informationen zur Trauung finden Sie in der Broschüre, die in der rechten Leiste auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.

    © Multimediaredaktion ekhn.de

     

     

    Ermöglichung der Feier katholischer Trauungen in evangelischen Kirchen

    Zum 01. April 2023 ist folgende Regelung von Seiten des Bistums Limburg in Kraft getreten:

    Im Bistum Limburg bedarf es für die Feier der kanonischen Trauung zwischen zwei Katholiken oder zwischen einem katholischen und einen nichtkatholischen, aber getauften Partner in einer Kirche, die der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck oder der Evangelischen Kirche im Rheinland zugehören, künftig keiner Anfrage mehr an das Bischöfliche Ordinariat.

    In diesem Fall gilt die Feier der kanonischen Trauung bei vorliegender Erlaubnis des zuständigen evangelischen Pfarrers bzw. der zuständigen evangelischen Pfarrerin sowie bei Zustimmung des für das Gebiet des Trauortes zuständigen kanonischen Pfarrers als gemäß c. 1118 § 2CIC erlaubt.

    In gleicher Weise gilt die Feier der kanonischen Trauung bei vorliegender Erlaubnis des kanonischen Pfarrers des Trauortes in ehemaligen Kirchen und Kapellen, die inzwischen für profan erklärt wurden, als gemäß c. 1118§2CIC erlaubt.

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    Die Traubroschüre der EKHN

    Weitere Informationen

    mit einer Checkliste Trauung, Trausprüche, Fototipps etc. erhalten Sie auf folgendem Link:
    https://www.ekhn.de/glaube/trauung.html

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